Heilbehelfe: Was zahlt die Gesundheitskasse?

Heilbehelfe, wie zum Beispiel Inkontinenzprodukte, erleichtern pflegenden Angehörigen die Pflege ihrer Liebsten. Ohne diese Pflegehilfsmittel wäre eine würdevolle, häusliche Pflege nicht möglich. Hier erfahren Sie, was Heilbehelfe sind, wie Sie diese beantragen und welche Kosten die Gesundheitskasse übernimmt.

Was sind Heilbehelfe und Hilfsmittel?

Heilbehelfe sind Produkte und Gegenstände, die zur häuslichen Pflege benötigt werden und die Heilung bzw. Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen unterstützen sollen. Für pflegende Angehörige gehören diese Utensilien zum Alltag. Dazu zählen beispielsweise:

  • Inkontinenzprodukte wie z. B. Inkontinenzhosen
  • Bandagen
  • Elastische Binden
  • Kompressionsstrümpfe
  • Diabetikerbedarf
  • Katheter

Heilbehelfe unterscheiden sich von sogenannten Hilfsmitteln. Diese dienen weniger der Pflege, sondern sollen körperlich behinderten Menschen in ihrem Alltag helfen, indem sie etwa in Form von Prothesen die Funktion von fehlenden Körperteilen übernehmen. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Rollstühle, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe.

Heilbehelfe beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Sie für Ihre Liebsten Heilbehelfe beantragen wollen, benötigen Sie dazu zunächst eine ärztliche Verordnung. Inkontinenzprodukte, wie TENA Men Einlagen für Männer, gelten als Heilbehelfe und können Ihrem Angehörigen verordnet werden. Alle wichtigen Informationen zur Verordnung von Inkontinenzprodukten haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zusammengestellt.

Mit der Verordnung wenden Sie sich anschließend an einen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Dazu gehören beispielsweise Bandagisten, Orthopädietechniker oder Hörgeräteakustiker. Die Verordnung muss innerhalb von 30 Tagen eingelöst werden. Für bestimmte Heilbehelfe ist zusätzlich eine Bewilligung der Krankenkasse erforderlich. In der Regel kümmert sich der Vertragspartner um die Einholung dieser Bewilligung sowie um die Abrechnung mit der Krankenkasse.

Kosten und Selbstbehalt

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent aus eigener Tasche bezahlen, mindestens aber 46,20 Euro. Die restlichen Kosten übernimmt die zuständige Krankenkasse. Bestimmte Personengruppen sind vom Selbstbehalt befreit. Dazu gehören unter anderem:

  • Kinder unter 15 Jahren
  • Kinder, für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht (unabhängig vom Alter)
  • Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Personen, die aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze befreit sind, müssen jedoch weiterhin einen Selbstbehalt bezahlen.
  • Personen, die Hilfsmittel benötigen, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden.

Die Voraussetzungen für eine Erstattung können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher vorab bei der zuständigen Krankenkasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen oder bei deren Vertragspartner. Eines gilt jedoch in allen Fällen: Mit einer Verordnung können Sie die Pflegekosten reduzieren und sich ganz auf die Betreuung Ihrer Liebsten konzentrieren.