Heilbehelfe: Was zahlt die Gesundheitskasse?

Heilbehelfe, wie zum Beispiel Inkontinenzartikel, erleichtern pflegenden Angehörigen die Pflege ihrer Liebsten. Ohne diese Pflegehilfsmittel wäre eine würdevolle, häusliche Pflege nicht möglich. Hier erfahren Sie, was Heilbehelfe sind, wie Sie diese beantragen und welche Kosten die Gesundheitskasse übernimmt.

Was sind Heilbehelfe und Pflegehilfsmittel?

Heilbehelfe sind Produkte und Gegenstände, die zur häuslichen Pflege benötigt werden und die Heilung bzw. Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen unterstützen sollen. Für pflegende Angehörige gehören diese Pflegehilfsmittel zum Alltag. Dazu zählen beispielsweise:

  • Inkontinenzartikel wie z. B. Inkontinenzhosen
  • Bandagen
  • Elastische Binden
  • Kompressionsstrümpfe
  • Diabetikerbedarf
  • Katheter

Dabei unterscheiden sich Heilbehelfe von den sogenannten Hilfsmitteln. Diese dienen weniger der Pflege, sondern sollen körperlich behinderten Menschen in ihrem Alltag helfen, indem sie etwa in Form von Prothesen die Funktion von fehlenden Körperteilen übernehmen. Zu den Hilfsmitteln gehören auch Rollstühle, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe.

Heilbehelfe beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Sie für eine/n Ihrer Liebsten Heilbehelfe beantragen wollen, benötigen Sie dazu zunächst eine ärztliche Verordnung. Inkontinenzprodukte, wie die TENA Inkontinenzeinlagen für Männer, gelten ebenfalls als Heilbehelfe und können Ihrer/Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen verordnet werden. Alle Details dazu, wie Sie diese von der jeweiligen Krankenkasse erstattet bekommen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Um die nötigen Heilbehelfe und Hilfsmittel zu erhalten, benötigen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung. Mit dieser gehen Sie zum/r Vertragspartner/in der jeweiligen Krankasse. Dies kann z.B. ein/e Bandagist/in, Optiker/in oder Hörgerätakustiker/in sein. Dort muss die Verordnung innerhalb von 30 Tagen eingelöst werden. Für manche Heilbehelfe und Hilfsmittel ist außerdem eine Bewilligung der Krankenkasse nötig, um die sich die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner kümmert. Auch um die Abrechnung mit der Krankenkasse kümmert sich in der Regel der/die Vertragspartner/in.

Heilbehelfe: Kosten und Selbstbehalt

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel müssen Sie 10 Prozent der Kosten selbst übernehmen, mindestens aber 37,80 Euro. Alle weiteren Kosten übernimmt die jeweilige Krankenkasse. Grundsätzlich rechnet der/die Vertragspartner/in der Krankenkasse, wie der/die Bandagist/in, dazu direkt mit der zuständigen Krankenversicherung ab.

Bestimmte Personengruppen sind dabei von der Rezeptgebühr bzw. den Selbstbehalt befreit. Dazu zählen unter anderem:

  • Selbstversicherte
  • Zivildiener/innen
  • Bezieher/innen von Sozialhilfe
  • Asylbewerber/innen

Die Bedingungen zur Erstattung können sich allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Daher sollten Sie diese zunächst mit der jeweiligen Kasse Ihrer/s pflegebedürftigen Angehörigen oder deren Vertragspartner abklären. So lassen sich die Kosten für die Pflege senken, damit Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer/Ihres Liebsten konzentrieren können.