Urlaub für pflegende Angehörige

Es ist wichtig, dass Sie sich als pflegende*r Angehörige*r ab und zu Urlaub von der Pflege eines lieben Menschen nehmen, um sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen. Denn nur wenn es Ihnen selbst gut geht, können Sie weiterhin uneingeschränkt für eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n da sein und die täglichen Herausforderungen der häuslichen Pflege auf Dauer bewältigen.

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Urlaub von der Pflege zu machen, in welchen Fällen sogar ein Recht auf Sonderurlaub für pflegende Angehörige besteht und worauf Sie bei der Organisation einer Urlaubsvertretung achten sollten.

Warum Urlaub für pflegende Angehörige so wichtig ist

Wenn Sie sich selbst um die anspruchsvolle Pflege eines lieben Menschen kümmern, kann sich diese Aufgabe schnell zu einer körperlichen und psychischen Belastung entwickeln. Die unterschiedlichen Aufgaben des Pflegealltags verlangen Ihnen oftmals so viel ab, dass kaum oder gar keine Zeit für Sie selbst bleibt. Die Folge kann im schlimmsten Fall ein Pflegeburnout sein.

Bei der Pflege von Angehörigen gilt: Nur wenn Sie selbst körperlich und geistig in Bestform sind, können Sie sich gut um eine*n Ihrer Liebsten kümmern. Daher ist regelmäßiger Urlaub für pflegende Angehörige unverzichtbar. Denn wenn Sie mit Ihren Kräften am Ende sind, fällt nicht nur die Pflege schwerer: Wohlmöglich reagieren Sie auch öfter ungewollt gereizt und gestresst auf den Menschen, um den Sie sich sonst so liebevoll kümmern.

Sonderurlaub für pflegende Angehörige

Für die Pflege Angehöriger besteht ein Recht auf Sonderurlaub in Form einer allgemeinen Pflegefreistellung. Diese dient jedoch nicht der Erholung. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Freistellung aus dem Arbeitsverhältnis für die maximale Dauer einer Wochenarbeitszeit, bei der das Entgelt weiterhin bezahlt wird.

Dieser Sonderurlaub für pflegende Angehörige soll dabei helfen, die notwendige Pflege einer*s plötzlich erkrankten und im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen zu organisieren.

Ersatzpflege: Urlaub bei der Pflege Angehörige

Die Ersatzpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen Urlaub zu machen, ohne dass die pflegebedürftige Person die gewohnte Umgebung des eigenen Heims verlassen muss. Die Pflege kann in diesem Fall durch eine professionelle Pflegekraft oder eine andere vertraute Person, wie Verwandte oder Nachbar*innen, für mindestens sieben und maximal 28 Tage im Jahr übernommen werden.

Um Ersatzpflege bei Urlaub von pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Liegt eine demenzielle Erkrankung vor, wird die Ersatzpflege bereits ab Pflegestufe 1 gewährt. Dabei erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die anfallenden Kosten der Ersatzpflege.

Das sollten pflegende Angehörige über Urlaub- und Kurzzeitpflege wissen

Falls Ihr*e Angehörige*r intensivere Pflege benötigt bzw. nicht allein zu Hause bleiben kann, stellt die Kurzzeitpflege, auch Urlaubspflege genannt, eine weitere Möglichkeit dar, um Urlaub bei der Pflege Angehöriger zu ermöglichen. Für diesen Zeitraum können Sie Ihre*n Liebsten in einem Alten- oder Pflegeheim unterbringen. Die Dauer der Kurzzeitpflege kann dabei je nach Bundesland zwischen vier und 90 Tage im Jahr betragen.

Um Kurzzeitpflege beantragen zu können, muss die pflegebedürftige Person über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen und den Hauptwohnsitz in dem Bundesland haben, in dem die Kurzzeitpflege beantragt wird. Ähnlich wie die Dauer unterscheidet sich auch die Höhe der Zuschüsse zur Kurzzeitpflege je nach Bundesland. Den Antrag auf Kurzzeit- oder Urlaubspflege stellen Sie im gewünschten Pflegeheim.

Urlaub für pflegende Angehörige: Die richtige Vertretung organisieren

Bei der Suche nach Ihrer Urlaubsvertretung kommt es vor allem darauf an, die Bedürfnisse Ihrer*s Liebsten zu berücksichtigen. Dabei spielt die individuelle Pflegesituation eine entscheidende Rolle. Falls Ihr*r Angehörige*r weiterhin zuhause betreut werden soll, dies aber z. B. durch eine andere vertraute Person und nicht durch einen „fremden“ Pflegedienst stattfinden soll, können Sie gemeinsam Ihre Vertretung im Rahmen einer Ersatzpflege auswählen, um Ihre Abwesenheit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim sollten Sie beachten, frühzeitig einen Platz zu reservieren, da diese stark nachgefragt und schnell vergeben sind. Oftmals stellen sogenannte Pflegehotels, z. B. die der Caritas, eine gute Lösung dar, um sogar einen gemeinsamen Urlaub bei der Pflege Angehöriger zu ermöglichen. Diese bieten eine gemeinsame Unterkunft am Urlaubsort samt Pflege, Entlastung und Erholung.