Tagesbetreuung: Unterstützung für pflegende Angehörige

Falls Sie die häusliche Pflege eines lieben Menschen nicht in vollem Umfang allein übernehmen können, weil sich diese nicht mit Ihrem Berufsleben vereinbaren lässt, bietet die Tagesbetreuung Ihnen eine Entlastung im stressigen Alltag. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Tagesbetreuung ist und welche Leistungen diese inkludiert. Zudem erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie sie für eine*n Ihrer Liebsten beantragen können, welche Kosten dabei die Pflegekasse übernimmt und welche Sie selbst tragen müssen.

Was ist Tagespflege für Senior*innen?

Tagesbetreuung, auch Tagespflege genannt, ist die teilstationäre Pflege von hilfsbedürftigen Senior*innen in Tageszentren. Dadurch stellt die Tagesbetreuung eine hilfreiche Ergänzung zur häuslichen Pflege dar und wird häufig dann in Anspruch genommen, wenn pflegende Angehörige noch berufstätig sind und der Pflege nicht in vollem Umfang nachkommen können.

Die zeitweise Betreuung in Tageszentren richtet sich dabei vor allem an Menschen mit geringem Pflegebedarf und solche, die, etwa nach einer Operation, für eine begrenzte Zeit einen höheren Pflegebedarf haben. Tagespflege wird von den jeweiligen Tageszentren in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr angeboten. Dazu wird die pflegebedürftige Person morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht. Den Abhol- bzw. Heimtransport-Service übernimmt dabei das jeweilige Tageszentrum.

Vorteile der Tagespflege von Senior*innen

Die Tagesbetreuung bietet gegenüber der rein häuslichen Pflege den Vorteil, dass diese Pflege und Betreuung mit sozialen Kontakten und Beschäftigungsmaßnahmen verbindet und dadurch wesentlich zur Lebensqualität von Pflegebedürftigen beiträgt. Zu den Leistungen der Tagespflege für Senior*innen gehören unter anderem:

  • Verpflegung
  • Bedarfsgerechte Pflege und Therapien
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Gemeinsames Singen
  • Gemeinsames Kochen und Backen
  • Gedächtnistraining
  • Spiele
  • Gymnastik
  • Feiern und Ausflüge

Von der Tagespflege profitieren auch Sie als pflegende*r Angehörige*r – gerade dann, wenn Sie neben der häuslichen Pflege eines lieben Menschen voll berufstätig sind. In diesem Fall ist es nahezu unmöglich, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, insbesondere wenn Sie die pflegebedürftige Person nicht allein zuhause lassen können. Gründe dafür können z. B. körperliche und geistige Einschränkungen wie Demenz sein. Die Tagesbetreuung erlaubt es Ihnen, Ihren Alltag flexibler und den Ihrer*s Liebsten sicher zu gestalten.

Voraussetzungen für die Tagesbetreuung in Tageszentren

Um Tagespflege in einem geriatrischen Tageszentrum in Anspruch nehmen zu können, muss die zu pflegende Person verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland, in dem die Tagesbetreuung beantragt wird
  • Bezug von Pflegegeld
  • Das jeweilige Tageszentrum verfügt über die notwendige sozialbehördliche Bewilligung.

Tagespflege für Senior*innen beantragen

Falls Sie für eine*n Ihrer Liebsten einen Tagespflege-Platz beantragen wollen, sollten Sie dies so früh wie möglich tun. So stellen Sie sicher, dass Sie sie*ihn zum gewünschten Termin bzw. so früh wie möglich in der Einrichtung Ihrer Wahl unterbringen können. Da die Nachfrage nach Tagesbetreuung sehr groß ist, müssen Sie sich gegebenenfalls bei dem jeweiligen Tageszentrum auf eine Warteliste setzen lassen.

Um den Zuschuss zu den Kosten der Tagespflege durch das jeweilige Bundesland zu erhalten, benötigen Sie das Antragsformular „Zuschuss zur Tagespflege“. Dieses schickt die Tagespflege-Einrichtung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, die für Sie die Verrechnung der Kosten übernimmt. Dieser Antrag ist dabei nur bei erstmaliger Inanspruchnahme der Tagesbetreuung nötig. Damit der Antrag bewilligt werden kann, müssen Sie zudem die nötigen Unterlagen zur Berechnung der Eigenleistung beifügen.

Tagesbetreuung: Kosten und Eigenleistung

Wie hoch die Kosten für die Tagesbetreuung ausfallen, ist von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich. Diese setzen sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Tagestarif für die Tagespflege und einem Kostenbeitrag zusammen, der als Eigenleistung zu zahlen ist. Diese richtet sich nach der Höhe desPflegegelds und des Nettoeinkommens der zu pflegenden Person. Finanzielle Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder andere Sonderzahlungen werden dabei nicht zum Einkommen gezählt.

Nachtpflege für Pflegebedürftige

Falls Sie die Betreuung Ihres*r pflegebedürftigen Angehörigen tagsüber allein meistern können, diese*r aber auch nachts auf Hilfe angewiesen ist, können Sie Nachtpflege zu Hause in Anspruch nehmen. Dies kann vor allem bei einer möglichen Demenz- oder Parkinson-Erkrankung nötig sein. Auch ältere Menschen, die unter Inkontinenz leiden oder nicht allein zur Toilette gehen können, benötigen nachts Betreuung.

Wenn es Ihnen als Angehörige*r nicht möglich ist, Ihre*n Liebste*n die ganze Nacht zu beaufsichtigen, bietet sich in diesen Fällen die Nachtpflege als Entlastung an. Die Leistung wird von verschiedenen ambulanten Pflegediensten angeboten. Sie inkludiert, dass eine Pflegekraft die ganze Nacht über die pflegebedürftige Person betreut oder im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes in regelmäßigen Abständen nach Ihrer*m Liebsten sieht. Welche Form der Nachtpflege nötig ist, hängt dabei von der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ab.

Die Tagesbetreuung und die Nachtpflege sind eine entlastende Ergänzung für berufstätige pflegende Angehörige, die ihren stressigen Alltag dadurch flexibler gestalten und sich Zeit für sich selbst nehmen können. Eine Liste von zugelassenen Tageszentren finden Sie auf den jeweiligen Seiten Ihres Bundeslandes.