Angehörige pflegen und gleichzeitig arbeiten: So vereinen Sie beides

Sich um die Pflege von Angehörigen zu kümmern oder diese sogar selbst zu übernehmen, kann eine sehr erfüllende Aufgabe sein. Am Anfang steht aber oft die Frage: Wie kann und soll ich die Pflege mit dem restlichen Leben verbinden? Denn nicht selten kommt diese Aufgabe auf uns zu, wenn wir mitten im Leben stehen und einen Beruf ausüben, der uns (und vielleicht auch noch andere Menschen) absichert.

Was ist also zu tun, wenn ein Pflegebedarf entsteht, Sie diesen aber mit einer Erwerbstätigkeit verbinden müssen und wollen? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sicherstellen, dass Versicherungen weiterlaufen, Geld hereinkommt und trotzdem die Pflege Ihres*r Lieben organisiert werden kann.

Beruf und Pflege vereinbaren: Darauf kommt es an

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kommt es vor allem darauf an, Versicherungen, Gehalt und Arbeitszeiten neu zu organisieren. Sind diese Punkte geklärt, haben Sie Zeit und Raum, um kurzfristig eine Pflege zu organisieren oder diese auch langfristig selbst zu übernehmen.

Es ist sehr wichtig, dass Pflegende sich auch um sich selbst kümmern, und die Klärung dieser Fragen gehört unbedingt dazu. Kaum jemand schafft es, eine Vollzeitstelle und die Pflege von Angehörigen zu vereinen – und das sollte auch nicht verlangt werden. Neu zu überdenken, wie viel Zeit Sie in Ihren Beruf und wie viel in die Pflege investieren, erleichtert den Einstieg in die neue Lebenssituation. So tun Sie auch aktiv etwas gegen das Risiko eines Pflege-Burnouts.

Auszeit von der Arbeit für die Pflege: Pflegeteilzeit und Pflegekarenz

Ganz egal, ob ein Pflegefall plötzlich auftritt oder Sie sich schon länger darauf eingestellt haben, eine Pflege zu organisieren oder zu übernehmen: Es gibt Möglichkeiten, auch kurzfristig eine Arbeitszeitverkürzung wegen der Pflege Angehöriger vorzunehmen, ohne Versicherungsschutz und Einkommen zu verlieren. Dann nämlich, wenn Sie mit Ihrer Arbeitsstelle eine Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz vereinbaren können.

Bei einer Pflegeteilzeit kann die Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis zu drei Monate auf bis zu zehn Stunden wöchentlich reduziert werden. Dadurch reduziert sich auch proportional das Gehalt, aber es gibt einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld, das den Verdienst wiederum aufstockt.

Auch eine Pflegekarenz kann für die Dauer von einem bis drei Monate vereinbart werden. Hierbei bekommen Sie für die Pflege von Angehörigen eine Arbeitsfreistellung, während der Sie kein Gehalt erhalten, aber ebenfalls Anspruch auf Pflegekarenzgeld haben.

Beide Modelle haben den Vorteil, dass die Pensions- und Krankenversicherungen weitergezahlt werden. So abgesichert, können Sie sich um die Organisation der Pflege Ihres*r Angehörigen kümmern und danach beruhigt wieder voll in den Beruf einsteigen. Wichtig ist in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitsstelle über die Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz. Sprechen Sie die Thematik so früh wie möglich an.

Es lohnt sich in jedem Fall zu prüfen, ob Ihr individueller Pflegefall Sie zu einer Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz berechtigen würde. Genauere Angaben erhalten Sie beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen bzw. Sozialministeriumservice. Auch der Antrag auf Pflegekarenzgeld geht an diese Stelle.

Gemeinsam das letzte Stück des Weges gehen: Familienhospizkarenz und -teilzeit

Pflegeteilzeit und Pflegekarenz sind vor allem dafür gedacht, sich eine Zeit lang intensiv darum zu kümmern, dass die Pflege von Angehörigen organisiert ist. Was aber, wenn Sie jemanden beim Sterben begleiten müssen? Auch für diesen Fall gibt es verschiedene Modelle.

Von einer Familienhospizteilzeit spricht man, wenn die Arbeitszeit herabgesetzt wird, um mehr Zeit auf die Pflege zu verwenden. Es ist aber auch eine Änderung der Stundenverteilung denkbar, die es ermöglicht, an wichtigen Tageszeiten für den pflegebedürftigen Menschen da zu sein. Außerdem gibt es die Familienhospizkarenz bei der Sie wie bei der Pflegekarenz für einen längeren Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden.

Eine Familienhospizkarenz oder -teilzeit kann unterschiedlich lange dauern. Bei einer Sterbebegleitung können bis zu drei Monate verlangt werden, die dann nochmal auf insgesamt sechs Monate aufgestockt werden können. Bei schwer kranken Kindern können bis zu fünf Monate verlangt werden, die dann noch einmal auf insgesamt neun Monate verlängert werden können.

Es besteht immer ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld, und auch die Pensions- und Krankenversicherung des*r Pflegenden werden weitergetragen. Im Unterschied zu Pflegeteilzeit und Pflegekarenz muss bei der Familienhospizteilzeit oder -karenz die Arbeitsstelle lediglich fünf Tage vor dem geplanten Beginn der Auszeit benachrichtigt werden. Arbeitgeber*innen können diese Entscheidungen allerdings versuchen anzufechten. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kommunikation, bei der im Sinne aller Beteiligten Unklarheiten aus der Welt geschafft werden können.

Wenig oder keine Arbeit aufgrund von Pflege: So bleiben Sie gut versichert

Es gibt selbstverständlich auch Fälle, in denen es nicht möglich ist Arbeit und Pflege eines*einer Angehörigen zu vereinbaren oder die Arbeit über einen längeren Zeitraum als ein paar Monate reduziert werden muss. Natürlich kann es auch sein, dass Sie sich gerade auf Arbeitssuche befinden, wenn die Aufgabe der Pflege auf Sie zukommt.

Die Übernahme von Pflege kann also verhindern, dass Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Das muss aber nicht bedeuten, dass Sie auch auf den Versicherungsschutz verzichten müssen, der mit einer festen Anstellung verbunden ist. Hier ein paar Dinge, die wichtig zu wissen sind:

  • Arbeitslosenversicherung: Pflegezeit kann oft wie Arbeitszeit auf diese Versicherung angerechnet werden.
  • Krankenversicherung: Hier gibt es beispielsweise die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung über die Versicherung der zu pflegenden Person oder einer kostenfreien Selbstversicherung. Um herauszufinden, was die beste Variante für den individuellen Fall ist, sollte man sich mit dem eigenen Versicherungsträger und des zu pflegenden Menschen beraten.
  • Pensionsversicherung: In sehr vielen Fällen gibt es hier eine kostenfreie Versicherung, die die Familienbeihilfe des Bundes und der Bund tragen. Auch hier wird Pflege dann wie Arbeitszeit behandelt und kann angerechnet werden.

Wer neben der Pflege noch geringfügig arbeitet und daher auch über die Arbeitsstelle versichert ist, sollte dennoch prüfen, ob ihm oder ihr gegebenenfalls aufstockende Versicherungsleistungen für die Pflegetätigkeit zustehen.

Fazit: Beruf und Pflege lassen sich mit der richtigen Hilfe vereinbaren

Sei es, dass Sie eine Arbeitszeitverkürzung wegen der Pflege Angehöriger mit Ihrer Arbeitsstelle besprechen, sich bei der Krankenversicherung des zu pflegenden Menschen mitversichern oder sich selbst Sicherheit fürs Alter schaffen: Die äußeren Gegebenheiten an die neue Pflegesituation anzupassen, ist immer ratsam. Sprechen Sie frühzeitig mit Arbeitgeber*in und Versicherungsträger, um die für Ihren Fall beste Lösung zu finden. Diese erkennen Sie auch daran, dass sie Ihnen Platz zum Durchatmen im Alltag lässt und dass Sie nachts wieder ruhig schlafen können.