Erstattung von TENA Produkten

Inkontinenzprodukte bieten Menschen mit Blasenschwäche wertvolle Unterstützung im Alltag. Sie helfen dabei, die täglichen Aktivitäten sicher und selbstbestimmt zu bewältigen, steigern die Lebensqualität und ermöglichen weiterhin eine aktive Teilnahme am sozialen Leben. Auch pflegende Angehörige werden durch diese Hilfsmittel entlastet, da sie die Pflege ihrer Liebsten erleichtern.

Inkontinenzprodukte können für die häusliche Pflege jederzeit beim Bandagisten, in Drogerien, Supermärkten oder online erworben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Inkontinenzprodukte ärztlich verordnen zu lassen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse Ihres Angehörigen die Kosten abzüglich des gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalts.

Welche TENA Produkte werden erstattet?

Viele TENA Produkte sind auf Verordnung erhältlich – darunter TENA Comfort Mini und TENA Discreet Einlagen für Frauen, TENA Men sowie besonders saugstarke Produkte wie TENA Comfort , TENA Slip Vorlagen und TENA Flex Inkontinenzhosen.
 
Welche TENA Produkte in welcher Menge über einen Verordnungsschein bezogen werden können, ist nicht einheitlich geregelt. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Bundesland. Eine Übersicht aller TENA Produkte im aktuellen Tarif können Sie hier herunterladen.

Die Verordnung von TENA auf einen Blick

Icon Arztbesuch

Arztbesuch

Wenn Ihr Angehöriger Inkontinenzprodukte benötigt, sollten Sie zunächst gemeinsam einen Arzt aufsuchen und die Blasenprobleme schildern.
Icon Untersuchung

Untersuchung/Diagnose

Der Arzt untersucht Ihren Angehörigen gründlich und stellt anschließend eine Diagnose.
Icon Verordnungsschein

Verordnungsschein

Auf Grundlage seiner Diagnose stellt der Arzt einen Verordnungsschein aus.
Icon Bandagist

Bandagist

Gehen Sie mit dem Verordnungsschein zu Ihrem Bandagisten. Dort erhalten Sie eine kompetente, fachkundige und diskrete Beratung zu individuell passenden Inkontinenzprodukten für Ihren Angehörigen. Meist gibt Ihnen Ihr Bandagist verschiedene Produkte zum Ausprobieren mit. Haben Sie das ideale Produkt gefunden, können Sie es künftig bei Ihrem Bandagisten auf Verordnung beziehen. Zu bezahlen ist lediglich der Selbstbehalt von meist 10 Prozent pro Packung.

Schon gewusst?

Für Windeln, und Netzhosen reicht eine einmalige ärztliche Verordnung aus. Sie muss nicht von der Krankenkasse bewilligt werden und gilt unbefristet. Für Pants benötigen Sie für Ihren Angehörigen hingegen einmal pro Jahr eine neue ärztliche Verordnung. Diese muss vorab von der Krankenkasse bewilligt werden.
 
Weitere Informationen zu erstattungsfähigen TENA Produkten für Ihr Bundesland und Ihre Krankenkasse erhalten Sie hier.