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Es kann Situationen geben, in denen Sie als pflegender Angehöriger die Betreuung und Pflege Ihrer nahestehenden Person vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Gründe dafür können beispielsweise eine eigene Erkrankung sein oder eine vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person, die einen erhöhten Pflegebedarf erforderlich macht. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege beziehungsweise Übergangspflege zu beantragen.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Übergangspflege und Kurzzeitpflege für Angehörige: Welche Voraussetzungen gelten, wie und wo Sie diese Leistungen beantragen können und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Je nach Situation und Grund, warum Sie die Pflege Ihrer Angehörigen vorübergehend nicht selbst zu Hause übernehmen können, besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege oder Übergangspflege in einer stationären Pflegeeinrichtung zu beantragen. Welche Form der Unterstützung für Sie infrage kommt, hängt von den jeweiligen Umständen ab:
Die Dauer der Übergangs- beziehungsweise Kurzzeitpflege kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein und zwischen vier Tagen und maximal drei Monaten betragen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Übergangspflege sowie die Höhe der Zuschüsse, Kosten und des jeweiligen Eigenanteils unterscheiden sich je nach Bundesland. So können finanzielle Unterstützungen beispielsweise erst ab einer bestimmten Pflegestufe gewährt werden oder daran geknüpft sein, dass die pflegebedürftige Person bereits zuvor betreut oder gepflegt wurde.
Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählen:
Die Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern sehen wie folgt aus:
Um Kurzzeitpflege oder Übergangspflege für Ihren Angehörigen zu beantragen und eine entsprechende Förderung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie in der Regel im Internet. Häufig besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Der Antrag kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder von Ihnen als gesetzlicher Vertreter gestellt werden. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Antragsfristen, die beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig einzureichen. Da die verfügbaren Plätze für Kurzzeitpflege begrenzt sind, ist eine rechtzeitige Planung sinnvoll.
Bei der Auswahl eines Alten- oder Pflegeheims sollten Sie zunächst prüfen, ob dort eine geförderte Übergangs- oder Kurzzeitpflege angeboten wird. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit der Einrichtung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass für Ihren Angehörigen im gewünschten Zeitraum ein Platz verfügbar ist. Neben Informationen zum Pflegeangebot erhalten Sie dort auch Auskunft über Möglichkeiten der Finanzierung.
Kurzzeitpflege oder Übergangspflege muss nicht zwingend in einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgen. Wenn Sie als pflegender Angehöriger aufgrund einer Erkrankung ausfallen, Urlaub planen oder aus einem anderen wichtigen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzpflege zu beantragen. Diese kann für mindestens sieben und maximal 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Hierfür wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumservices Ihres Bundeslandes.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Ihr Angehöriger mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Bei einer demenziellen Erkrankung kann die Ersatzpflege bereits ab Pflegestufe 1 gefördert werden. Die Betreuung kann sowohl durch eine professionelle Pflegekraft als auch durch eine Privatperson, beispielsweise einen anderen Angehörigen oder einen Nachbarn, übernommen werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe und beträgt zwischen 1.200 € und 2.500 € pro Jahr.
Kurzzeitpflege und Übergangspflege bieten pflegenden Angehörigen eine wertvolle Möglichkeit zur Entlastung – insbesondere dann, wenn Sie eine Auszeit benötigen oder Zeit für sich selbst brauchen. Nutzen Sie diese Angebote daher, wenn eine vorübergehende Unterstützung erforderlich ist.
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