So erhältst du TENA auf Verordnungsschein

TENA Produkte sind besonders diskret, komfortabel und sicher – und erleichtern das Leben mit spürbar. Du kannst sie jederzeit im Sanitätsfachhaus, in Drogerie- und Supermärkten sowie online selbst kaufen. 
 
Doch wusstest du schon, dass viele TENA Produkte auch erstattungsfähig sind? Sie können von deiner Ärztin oder deinem Arzt verordnet werden. In diesem Fall übernimmt deine Krankenkasse die Kosten. Zu bezahlen ist lediglich der Selbstbehalt.
 
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt sein müssen, wie der Ablauf funktioniert und warum sich eine geringe Aufzahlung für dich lohnt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Deine Kasse übernimmt die Kosten für TENA Produkte nur bei einer ärztlich festgestellten . Eine leichte, vorübergehende reicht nicht aus.
  • Eine Versorgung mit Inkontinenzprodukten über die Kasse ist in der Regel erst ab dem vollendeten 4. Lebensjahr möglich.
  • Auf dem Verordnungsschein sollte deine Ärztin oder dein Arzt die Diagnose und die genaue Bezeichnung des verordneten Produkts angeben. 
  • Für Windeln, Einlagen und Netzhosen ist nur eine ärztliche Verordnung notwendig. Sie ist bewilligungsfrei und gilt als unbefristete Dauerverordnung. Für Pants ist hingegen einmal jährlich eine neue ärztliche Verordnung erforderlich. Zudem sind Pants grundsätzlich bewilligungspflichtig.

Die Erstattung von TENA auf einen Blick

Unsere Übersicht zeigt dir in sechs einfachen Schritten den Ablauf der Erstattung von TENA – von der ärztlichen Untersuchung bis zur Auswahl des passenden Produkts.

Wo kann ich den Verordnungsschein einlösen?

Mit deinem Verordnungsschein wendest du dich an deinen Bandagisten. Dort wirst du kompetent beraten und kannst verschiedene TENA Produkte ausprobieren. Sobald du das passende Produkt gefunden hast, kannst du es auch künftig dort beziehen. Je nachdem, ob es sich um eine Einmal- oder Dauerverordnung handelt, organisiert dein Sanitätshaus die Lieferung zu dir nach Hause und kümmert sich auch um die Verrechnung mit deiner Krankenkasse.

Was muss ich zuzahlen?

In der Regel musst du nur den gesetzlichen Selbstbehalt von meist 10 Prozent pro Packung aus eigener Tasche bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von diesem Kostenanteil befreien lassen – beispielsweise, wenn du wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit bist. Wende dich dazu an deine Krankenkasse.