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Unsere Übersicht zeigt dir in sechs einfachen Schritten den Ablauf der Erstattung von TENA – von der ärztlichen Untersuchung bis zur Auswahl des passenden Produkts.
Mit deinem Verordnungsschein wendest du dich an deinen Bandagisten. Dort wirst du kompetent beraten und kannst verschiedene TENA Produkte ausprobieren. Sobald du das passende Produkt gefunden hast, kannst du es auch künftig dort beziehen. Je nachdem, ob es sich um eine Einmal- oder Dauerverordnung handelt, organisiert dein Sanitätshaus die Lieferung zu dir nach Hause und kümmert sich auch um die Verrechnung mit deiner Krankenkasse.
In der Regel musst du nur den gesetzlichen Selbstbehalt von meist 10 Prozent pro Packung aus eigener Tasche bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von diesem Kostenanteil befreien lassen – beispielsweise, wenn du wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit bist. Wende dich dazu an deine Krankenkasse.
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