Erstattung von TENA Produkten

Für Inkontinenzprodukte werden die Kosten häufig von der Krankenkasse erstattet. Grundsätzlich steht jedem eine Versorgung mit Inkontinenzprodukten zu und in der Regel muss nur noch der gesetzliche Selbstbehalt für die Produkte gezahlt werden.

Viele TENA Produkte können von der Krankenkasse erstattet werden, z. B.:

Einlagen für Frauen und Männer (TENA Comfort Mini, TENA MEN), TENA Slip, TENA Flex, TENA Comfort.

Welche und wie viele TENA Produkte auf Verordnungsschein bezogen werden können, ist nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von den einzelnen Versicherungsträgern und vom Bundesland.

Wie erhalten Sie TENA Produkte auf Verordnung?

Inkontinenzprodukte sind medizinische Hilfsmittel und können vom Arzt verordnet werden.

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Arztbesuch

Bei einem Besuch beim Arzt wird das Blasenproblem geschildert.
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Untersuchung/Diagnose

Der Arzt untersucht und stellt seine Diagnose. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Schweregrad der bei der Diagnose berücksichtigt wird.
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Verordnungsschein

Basierend auf seiner Diagnose stellt der Arzt einen Verordnungsschein aus.
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Bandagist

Wenden Sie sich mit dem Verordnungsschein an Ihren Bandagisten. Basierend auf der Diagnose berät dieser kompetent zu den passenden TENA Produkten und gibt häufig verschiedene passende Produkte zum Testen mit. Sobald das ideale Produkt gefunden wurde, kann es in Zukunft beim Bandagisten bezogen werden. Es muss nur noch der gesetzliche Selbstbehalt gezahlt werden, falls es von der Kasse erstattet wird.

Weitere Informationen zu erstattungsfähigen TENA Produkten für Ihr Bundesland und Ihre Krankenkasse erhalten Sie hier.